Der Preis gilt für den schriftlich bezeichneten und unverändert beauftragten Umfang. Angebot, Annahme und Vertragsbedingungen müssen den Festpreis eindeutig ausweisen.
System, Ausstattung, Lieferung, Montagepartner, bauseitige Arbeiten, Annahmen und Ausschlüsse werden so konkret wie möglich beschrieben.
Zusatzwünsche oder geänderte Voraussetzungen werden nicht stillschweigend eingerechnet, sondern vor der Beauftragung als eigene Leistung und eigener Preis vereinbart.
Vom Aufmaß zum schriftlichen Festpreis-Angebot
Bei angenommenen Projekten erfasst ALVENOR Maße, Bestand und erkennbare Anschlusssituationen. Weitere Fachprüfungen werden dem Angebot zugeordnet.
System, Ausstattung, bauseitige Leistungen sowie Hersteller-, Liefer-, Montage- und Fachpartnerrollen werden schriftlich beschrieben.
Das Angebot nennt Preis, Umfang, Annahmen, Ausschlüsse und Gültigkeit. Nur diese schriftliche Vereinbarung bildet die Festpreis-Grundlage.
Festpreis, Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden
Verbraucherstellen empfehlen, Umfang, Preis und Anforderungen schriftlich festzuhalten und Angebote auf Vollständigkeit zu vergleichen. Ein Kostenvoranschlag ist regelmäßig nur eine vorläufige Kalkulation; ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis bezieht sich auf die festgelegten Leistungen. Vereinbarte Änderungen können einen zusätzlichen Preis auslösen.
Häufige Fragen zur Festpreis-Garantie
Festpreis-Angebot anfragen
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