Sorgen Sie für sicheren Zugang zu Terrasse, Hauswand und relevanten Anschlusspunkten. Legen Sie Bestandsunterlagen, eigene Maßskizzen und die aktuelle Wunschliste bereit. Räumen Sie bewegliche Gegenstände aus den Messbereichen und markieren Sie bekannte Leitungen oder sensible Bauteile. Das Aufmaß selbst und daraus folgende technische Festlegungen bleiben Aufgabe der zuständigen Fachplanung.
Den aktuellen Planungsstand zusammenstellen
Legen Sie den datierten Projektbrief, die priorisierten Ziele und die zuletzt besprochene Variante bereit. Ergänzen Sie frühere Skizzen, Fotos und Eigenmaße, aber kennzeichnen Sie diese als vorläufig. Die Unterlagen sollen zeigen, welche Fragen zum Aufmaß geführt haben. Widersprüchliche Versionen werden nicht aussortiert, ohne ihren Status zu erklären; eine kurze Versionsliste verhindert Verwechslungen.
Notieren Sie Änderungen am Bestand seit den Aufnahmen. Neue Außenleuchten, Leitungen, Beläge, Entwässerungsteile oder Arbeiten an der Fassade können die Ausgangslage verändern. Auch geplante, aber noch nicht ausgeführte Änderungen werden getrennt aufgeführt. Das Aufmaß sollte den vorhandenen Zustand dokumentieren und geplante Veränderungen nicht stillschweigend als bereits vorhanden behandeln.
Mess- und Sichtbereiche zugänglich machen
Räumen Sie bewegliche Möbel, Pflanzgefäße und Dekorationen aus den Bereichen, in denen Wand, Bodenanschluss oder mögliche Stützenpositionen betrachtet werden sollen. Türen, Rollläden und andere bewegliche Bauteile sollten normal bedienbar sein, damit ihre Bewegungsräume erkennbar bleiben. Feste Bauteile werden nicht eigenständig demontiert. Wenn ein Bereich nicht zugänglich ist, wird das als Einschränkung dokumentiert.
Der Weg von Grundstückszugang zur Terrasse sollte frei von vermeidbaren Stolperstellen sein. Tiere und kleine Kinder werden während der Bestandsaufnahme aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich gehalten. Arbeiten in Höhe oder das Öffnen technischer Bauteile gehören nicht zur Vorbereitung durch den Auftraggeber. Benötigte besondere Zugänge werden vorab mit der aufmessenden Person abgestimmt.
Bezugspunkte und Bestandselemente gemeinsam prüfen
Besprechen Sie vor Beginn, welche Gebäudeseite, Terrassenkante und Höhenpunkte als eindeutige Referenz dienen. Zeigen Sie Türen, Fenster, Dachüberstände, Fallrohre, Lichtschächte, Lüftungsöffnungen und sichtbare Leitungswege. Weisen Sie auf Bereiche hin, die auf Fotos schwer erkennbar sind. Eine gemeinsame Orientierung reduziert das Risiko, dass ein Wert später einem falschen Bezugspunkt zugeordnet wird.
Eigene Markierungen dürfen als Hinweis dienen, werden aber nicht automatisch zur technischen Festlegung. Die Lage einer gewünschten Stütze kann beispielsweise als Nutzungswunsch eingezeichnet werden, während die konstruktive Position noch zu prüfen ist. Dasselbe gilt für Höhen, Gefälle und Wandanschlüsse. Wünsche, gemessener Bestand und spätere Auslegung werden in getrennten Ebenen dokumentiert.
Verdeckte Risiken und unbekannte Bauteile benennen
Teilen Sie bekannte Informationen zu Wandaufbau, Dämmung, früheren Umbauten, Entwässerung und Leitungen mit. Vorhandene Rechnungen, Fotos aus der Bauphase oder Planausschnitte können Hinweise geben. Fehlen solche Nachweise, wird der Punkt als unbekannt geführt. Eine Sichtprüfung kann verdeckte Konstruktionen oder Leitungsverläufe nicht vollständig bestätigen.
Auch der Untergrund verdient eine offene Bestandsbeschreibung. Nennen Sie bekannte Auffüllungen, frühere Fundamente, Hohlräume, Leitungsgräben oder auffällige Setzungen, ohne daraus selbst eine Gründung abzuleiten. Welche weitergehenden Untersuchungen oder Nachweise erforderlich sind, hängt vom Projekt ab und wird durch die zuständige Fachplanung festgelegt.
Ergebnis und offene Punkte direkt nachhalten
Klären Sie, welche Unterlage aus dem Aufmaß entsteht und wie Bezugspunkte, Fotos und Messwerte zugeordnet werden. Fragen Sie, welche Punkte noch nicht abschließend aufgenommen oder beurteilt werden konnten. Eine kurze Ergebnisnotiz sollte zwischen bestätigtem Bestand, Planungsannahme und weiterem Prüfbedarf unterscheiden. Sie ist damit eine Arbeitsgrundlage, kein Ersatz für erforderliche technische Nachweise.
Aktualisieren Sie anschließend den Projektbrief. Ersetzen Sie alte Eigenmaße nicht kommentarlos, sondern kennzeichnen Sie den neuen Stand und archivieren Sie die vorherige Version. Neue Entscheidungen sollten sich auf die aktualisierten Unterlagen beziehen. Wenn nachträglich Änderungen am Bestand erfolgen, werden sie gemeldet, bevor daraus Ausführungsangaben abgeleitet werden.
Planungscheckliste
- Aktuellen Projektbrief und priorisierte Wunschliste bereitlegen.
- Vorläufige Skizzen und ältere Versionen eindeutig kennzeichnen.
- Möbel und bewegliche Gegenstände aus relevanten Bereichen räumen.
- Zugang zur Terrasse sicher und übersichtlich freihalten.
- Türen, Fenster und bewegliche Bauteile funktionsfähig zugänglich machen.
- Bekannte Leitungen, Dämmung, Umbauten und Untergrundauffälligkeiten nennen.
- Unzugängliche oder unbekannte Bereiche ausdrücklich protokollieren.
- Ergebnisformat, Bezugspunkte und offene Prüfungen am Ende abgleichen.
Projektbezogen zu prüfen
- Entspricht der sichtbare Bestand noch den bereitgestellten Fotos und Plänen?
- Sind alle für Nutzung und Anschluss wichtigen Öffnungen und Hindernisse zugänglich?
- Wurden Wunschpositionen klar von gemessenem Bestand und Auslegung getrennt?
- Welche verdeckten Bauteile oder Untergrundfragen bleiben nach dem Termin ungeklärt?
- Ist der neue Unterlagenstand eindeutig datiert und versioniert?
Häufige Fragen
Soll ich vor dem Aufmaß selbst Markierungen am Gebäude anbringen?
Wunschpositionen können auf einer Skizze oder mit leicht entfernbaren Hinweisen gezeigt werden. Dauerhafte Markierungen oder Eingriffe sollten erst nach abgestimmter Planung erfolgen.
Muss die Terrasse vollständig leer sein?
Relevant sind freie Sicht und sicherer Zugang zu Wand, Bodenanschlüssen und möglichen Messstrecken. Welche Bereiche freizuhalten sind, sollte vorab abgestimmt werden.
Bestätigt ein Aufmaß automatisch die Tragfähigkeit von Wand und Boden?
Nein. Das Aufmaß erfasst Geometrie und sichtbaren Bestand. Tragfähigkeit, verdeckte Bauteile und erforderliche Nachweise können zusätzliche Prüfungen verlangen.
Quellen und Prüfumfang
Die Quellen stützen nur den jeweils genannten Prüfumfang. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Vorhabens.
- Bauantrag und Baugenehmigung: BauvorlagenBayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr · geprüft am 2026-08-08 · Ordnet Lageplan, Bauzeichnungen, Beschreibung und weitere Bestandsangaben als Planungsunterlagen ein.
- Technische BaubestimmungenDeutsches Institut für Bautechnik · geprüft am 2026-08-08 · Stützt die Trennung zwischen geometrischer Aufnahme und technischer Bemessung oder Ausführung.
- Bauherren-Info BayernBayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr · geprüft am 2026-08-08 · Ordnet Planungsbeteiligte, Verfahren und bautechnische Nachweise im Projektablauf ein.