Bei einem bestehenden Terrassendach wirken Profile, Verglasung, Auflager, Dichtungen, Entwässerung und Zubehör als System zusammen. Eine Erweiterung verändert je nach Ausführung Lasten, Bewegungen, Wasserwege, Windangriffsflächen oder elektrische Schnittstellen. Deshalb beginnt die Nachrüstung nicht mit einer Produktbestellung, sondern mit einer belastbaren Bestandsaufnahme.
Welche Angaben braucht die erste Prüfung?
Hilfreich sind Hersteller, Systembezeichnung, Baujahr, ursprünglicher Vertragspartner, Montage- und Statikunterlagen sowie Fotos der gesamten Konstruktion. Zusätzlich werden Dachbreite und -tiefe, Stützen, Wandanschluss, Rinne, Bodenübergang, vorhandene Leitungen und der gewünschte Ausbau dokumentiert. Maße aus sicher erreichbarer Position dienen nur der Vorprüfung; ein verbindliches Aufmaß ersetzt das nicht.
Bei Fremdsystemen wird vor einem Termin geklärt, ob Produktidentität, Unterlagen, Ersatzteilweg und Bearbeitbarkeit ausreichend bestimmbar sind. Ein ähnlich aussehendes Profil oder eine gleiche Außenabmessung beweist keine Kompatibilität.
Sechs Schnittstellen vor der Nachrüstung
| Prüfpunkt | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Systemidentität | Profilgeneration, Befestiger, Dichtungen und Zubehör müssen zugeordnet werden. |
| Tragwerk & Lastweg | Zusätzliche Bauteile können Eigengewicht, Windangriff und Anschlüsse verändern. |
| Geometrie & Bewegung | Führungen, Öffnungswege, Fugen und vorgesehene Bewegungen müssen frei bleiben. |
| Entwässerung & Dichtung | Neue Schienen, Wände oder Leitungen dürfen Wasserwege nicht unbeabsichtigt verändern. |
| Elektrik & Steuerung | Leitungsweg, Schutzart, Netzteil, Sensorik und Inbetriebnahme werden fachlich zugeordnet. |
| Baurecht & Vertrag | Fläche, äußere Gestalt, Nutzung, Zuständigkeiten und Garantiebedingungen werden neu geprüft. |
Glas-Schiebewände und Seitenelemente
Seitliche Verglasungen verändern nicht nur den Komfort, sondern auch Windangriff, Öffnungen, Schwellen und Wasserführung. Zu prüfen sind obere und untere Führung, Auflager, Bodenanschluss, Parkposition, Durchgangsbreite und die für das konkrete System vorgesehene Verglasung. Eine offene Überdachung wird durch zusätzliche Wände nicht automatisch zu einem baurechtlich oder bauphysikalisch definierten Wintergarten.
Eine Bestandsprüfung klärt, ob die vorhandene Konstruktion passende Anschlüsse besitzt oder ob eine eigenständige Unterkonstruktion erforderlich wäre. Bohrungen, provisorische Schienen oder das Unterlegen schwerer Glasscheiben gehören nicht zur Eigenprüfung.
Beschattung nachrüsten
Für Aufglas- oder Unterglasbeschattung zählen freie Einbauräume, Befestigung, Dachneigung, Entwässerung, Windbeanspruchung, Wartungszugang und elektrische Versorgung. DIN EN 13561 beschreibt Leistungs- und Sicherheitsanforderungen für Markisen; daraus folgt keine universelle Freigabe für jede Kombination aus Bestandsdach und Beschattung. Produkt, Einbaulage und Herstellerunterlagen müssen zusammenpassen.
Welche Einbaulage zum Projekt passt, erläutert die Wissensseite Beschattung unter oder auf dem Glasdach. Eine vorhandene Wetterautomatik ersetzt weder die Kompatibilitätsprüfung noch die Einweisung.
LED, Sensorik und elektrische Ausstattung
Bei LED-Lichtlinien, Antrieben oder Sensoren werden vorgesehene Profilkanäle, Leitungsführung, Schutzart, Netzteil, Schaltstelle und Wartungszugang geprüft. Kabel werden nicht ohne Systemfreigabe durch tragende Profile oder Entwässerungswege geführt. Anschluss, Messung und Inbetriebnahme erfolgen durch die dafür qualifizierte Fachkraft.
Baurecht und Standsicherheit bleiben projektbezogen
Nach Art. 10 BayBO muss die Standsicherheit auch bei einer Änderung gewährleistet sein. Art. 55 BayBO stellt Änderungen grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt, soweit keine Ausnahme greift. Art. 57 nennt unter anderem Terrassenüberdachungen bis 30 m² als verfahrensfrei; Verfahrensfreiheit entbindet nach Art. 55 jedoch nicht von den übrigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Ob eine Erweiterung Fläche, äußere Gestalt, Nutzung oder weitere Anforderungen verändert, wird deshalb für Grundstück und Vorhaben gesondert geklärt.
Angebot, Montage, Finanzierung und Garantien
Ein belastbares Angebot bezeichnet Bestandssystem, neue Komponenten, Hersteller, Schnittstellen, Vorarbeiten, Lieferumfang, Montagebetrieb, elektrische Leistungen, Abnahme und Dokumentation. ALVENOR übernimmt Beratung und Aufmaß im vereinbarten Projekt; Lieferung und Fachmontage werden dem im Angebot genannten selbstständigen Partnerbetrieb zugeordnet. Daraus entsteht keine pauschale Zusage für Fremdsysteme, Ersatzteilverfügbarkeit oder eine bestimmte Ausführungsfrist.
Eine projektbezogene Finanzierung kann für das konkrete ALVENOR-Angebot angefragt werden. Einbezogene Leistungen und Konditionen ergeben sich ausschließlich aus dem Finanzierungsangebot des externen Partners. Garantie und gesetzliche Gewährleistung werden nicht gleichgesetzt: Garantiegeber, betroffene Komponenten, Fristen, Bedingungen und Ausschlüsse müssen im konkreten Angebot beziehungsweise in den Garantiebedingungen bezeichnet sein.
Unterlagen für eine Anfrage
- Hersteller, System, Baujahr und ursprünglicher Vertragspartner
- Montageplan, Statik, Übergabe- und Garantieunterlagen
- Übersichtsfotos von Dach, Wandanschluss, Stützen und Boden
- Fotos vorhandener Kennzeichnungen, Profile und Zubehörteile
- Gewünschte Erweiterung und geplante Nutzung
- Bekannte Schäden, Reparaturen oder Änderungen am Bestand
- Stromversorgung, Sensorik und Bedienung bei elektrischer Ausstattung
- Sicherer Zugang und mögliche Einschränkungen am Projektstandort
Offizielle Grundlagen
- BayBO Art. 10 – Standsicherheit, geprüft am 11.08.2026
- BayBO Art. 55 – Grundsatz, geprüft am 11.08.2026
- BayBO Art. 57 – verfahrensfreie Bauvorhaben, geprüft am 11.08.2026
- DIN EN 13561:2015-08 – Markisen, geprüft am 11.08.2026
Häufige Fragen zum Nachrüsten
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