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Recht & Planung

Absturzsicherung (Geländerhöhe)

Eine Absturzsicherung ist ein Geländer oder eine Brüstung, die an Terrassen, Balkonen und Treppen den Absturz von Personen verhindert. Die erforderliche Höhe liegt üblicherweise im Bereich von etwa 90 bis 110 cm und richtet sich nach der Landesbauordnung.

Kurz erklärt

Absturzsicherung (Geländerhöhe) — Eine Absturzsicherung ist ein Geländer oder eine Brüstung, die an Terrassen, Balkonen und Treppen den Absturz von Personen verhindert. Die erforderliche Höhe liegt üblicherweise im Bereich von etwa 90 bis 110 cm und richtet sich nach der Landesbauordnung.

Sobald an einer Terrasse, einem Balkon oder einer Treppe eine bestimmte Absturzhöhe erreicht wird, ist eine Absturzsicherung baurechtlich vorgeschrieben. Umgesetzt wird sie meist als Geländer mit Füllung aus Glas, Stäben oder Lochblech. Ziel ist, dass Personen nicht abstürzen können und dass Kinder die Sicherung weder überklettern noch durchrutschen.

Die konkret erforderliche Höhe der Sicherung ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt und bewegt sich üblicherweise im Bereich von etwa 90 bis 110 cm, gemessen ab Standfläche und abhängig von der Absturzhöhe. Weil Detailanforderungen — etwa zum lichten Abstand der Füllstäbe oder zur Belastbarkeit — je nach Bundesland und Nutzung variieren, sollten die genauen Werte vor der Fertigung mit einem Fachplaner oder der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.

Neben der reinen Höhe spielen Statik und Montageuntergrund eine wichtige Rolle, da ein Geländer definierte Horizontallasten aufnehmen muss. ALVENOR (Marke der Koch GmbH) plant Aluminium-Geländer im Raum Nürnberg projektbezogen nach Aufmaß und koordiniert die vereinbarte Ausführung. Verbindlich bleibt jedoch die Vorgabe der Landesbauordnung für Ihren Standort.

Häufige Fragen

Wie hoch muss ein Geländer als Absturzsicherung sein?+

Üblich sind rund 90 bis 110 cm, abhängig von der Absturzhöhe. Der verbindliche Wert steht in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes bzw. wird von der Bauaufsichtsbehörde bestätigt.

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