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Technik & Statik

Statik (statischer Nachweis)

Statik bezeichnet die rechnerische Untersuchung, ob eine Konstruktion alle einwirkenden Lasten sicher trägt; der statische Nachweis belegt für das konkrete Projekt, dass Profile, Pfosten und Befestigungen ausreichend dimensioniert sind.

Kurz erklärt

Statik (statischer Nachweis) — Statik bezeichnet die rechnerische Untersuchung, ob eine Konstruktion alle einwirkenden Lasten sicher trägt; der statische Nachweis belegt für das konkrete Projekt, dass Profile, Pfosten und Befestigungen ausreichend dimensioniert sind.

Die Statik untersucht, ob ein Bauteil oder Bauwerk allen einwirkenden Kräften standhält, ohne sich unzulässig zu verformen oder zu versagen. Bei einer Überdachung bündelt der statische Nachweis alle relevanten Lastfälle – vor allem Schneelast und Windlast sowie das Eigengewicht der Konstruktion und der Eindeckung – und weist rechnerisch nach, dass die gewählten Profile und Verankerungen ausreichend tragfähig sind.

Der Nachweis ist immer projektbezogen: Er berücksichtigt den konkreten Standort, die Grundstückslage, die geplanten Maße sowie die gewählte Eindeckung wie Isolierglas oder Polycarbonat-Stegplatten. Pauschale Aussagen oder Werte aus anderen Projekten sind nicht übertragbar. Ob und in welcher Form ein Nachweis vorgelegt werden muss, richtet sich zudem nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Anforderungen der Gemeinde.

In der Praxis liefert die Statik die Grundlage für die endgültige Dimensionierung und häufig auch für einen etwaigen Bauantrag. Deshalb sollten Maße und Ausführung eines Terrassendachs stets gemeinsam mit einem Fachbetrieb und der Fachplanung festgelegt werden. Wie Schneelast und Statik zusammenhängen, erläutert der Ratgeber Schneelast und Statik. ALVENOR (Marke der Koch GmbH) stimmt die Statik im Raum Nürnberg vor der Fertigung ab.

Häufige Fragen

Brauche ich für mein Terrassendach immer einen statischen Nachweis?+

In der Regel ja, denn die Konstruktion muss Schnee- und Windlasten sicher tragen. Ob der Nachweis auch für einen Bauantrag vorzulegen ist, hängt von der Landesbauordnung und den Vorgaben Ihrer Gemeinde ab.

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