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Recht & Planung

Brüstung

Die Brüstung ist der Abschluss an der Absturzkante von Balkon, Terrasse oder Treppe — entweder massiv gemauert oder als Geländer ausgeführt. Ihre Mindesthöhe richtet sich nach der Absturzhöhe und der Landesbauordnung.

Kurz erklärt

Brüstung — Die Brüstung ist der Abschluss an der Absturzkante von Balkon, Terrasse oder Treppe — entweder massiv gemauert oder als Geländer ausgeführt. Ihre Mindesthöhe richtet sich nach der Absturzhöhe und der Landesbauordnung.

Ob eine Brüstung erforderlich ist und wie hoch sie sein muss, hängt von der Höhe des möglichen Absturzes ab; übliche Mindesthöhen liegen je nach Landesbauordnung etwa zwischen 90 und 110 cm. Verbindlich ist die geltende Bauordnung — die Details klären wir mit Ihnen und ggf. der Statik.

Wird die Brüstung als Aluminium-Geländer ausgeführt, sind zusätzlich die zulässigen Öffnungsweiten der Füllung zu beachten (Kinderschutz). Mehr dazu unter Absturzsicherung.

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