Grenzabstand (Grenzbebauung) — Der Grenzabstand ist der vorgeschriebene Mindestabstand eines Bauwerks zur Nachbargrundstücksgrenze. Für Terrassenüberdachungen, Carports und Zäune richtet er sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und dem örtlichen Bebauungsplan.
Wie nah ein Bauwerk an die Grundstücksgrenze rücken darf, ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt vom jeweiligen Bundesland und den örtlichen Vorgaben ab. Für Nebenanlagen wie eine Carport-Anlage oder eine Grenzgarage sehen viele Landesbauordnungen Erleichterungen vor, häufig verbunden mit Höchstmaßen für Länge und Wandhöhe entlang der Grenze. Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall gilt, entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Neben der Landesbauordnung ist vor allem der örtliche Bebauungsplan entscheidend, der zusätzliche oder strengere Regelungen zu Baugrenzen, Baufenstern und Grenzbebauung enthalten kann. Vor der Planung einer grenznahen Terrassenüberdachung oder eines Zauns sollten Sie diese Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einsehen und dort auch nachfragen, welche Angaben für Ihr Vorhaben maßgeblich sind.
In der Praxis empfiehlt sich zusätzlich ein Gespräch mit den Nachbarn, da grenznahe Bauten häufig eine Zustimmung oder zumindest eine frühzeitige Abstimmung erfordern. ALVENOR (Marke der Koch GmbH) berät im Raum Nürnberg zur Planung, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft der Behörde. Klären Sie den zulässigen Grenzabstand daher immer vor Auftragsvergabe mit Gemeinde und ggf. einem Planer.