Baugenehmigung (Verfahrensfreiheit) — Eine Baugenehmigung ist die behördliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben. Manche Vorhaben sind verfahrensfrei und benötigen keine, andere sind genehmigungspflichtig. Ob eine Terrassenüberdachung oder ein Carport genehmigt werden muss, richtet sich nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und den örtlichen Vorgaben.
Ob eine Terrassenüberdachung oder ein Carport genehmigungspflichtig ist, hängt in Bayern von der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ab. Sie kennt sogenannte verfahrensfreie Vorhaben, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen – jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Verfahrensfrei bedeutet außerdem nicht, dass keine baurechtlichen Vorschriften gelten.
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die materiellen Anforderungen einhalten – etwa Abstandsflächen, Vorgaben aus dem Bebauungsplan sowie den Grenzabstand zum Nachbarn. Weil die maßgeblichen Größen und Bedingungen sich unterscheiden und Bebauungspläne örtlich abweichen, nennen wir hier bewusst keine festen Grenzwerte.
Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Gemeinde beziehungsweise des Bauamts oder der unteren Bauaufsichtsbehörde. Wir empfehlen, das Vorhaben vor Baubeginn dort zu prüfen; auch ein Blick in den geltenden Bebauungsplan ist ratsam. ALVENOR (Marke der Koch GmbH) liefert im Raum Nürnberg die technischen Unterlagen und den Statik-Nachweis, die für eine Anfrage oder einen Antrag benötigt werden.